BADEORDNUNG
Auf dem Badegrundstück ist
nachfolgendes verboten:
1. Das Wegwerfen von Abfällen,
2. Das Mitbringen von Tieren aller Art,
3. Der laute Betrieb von Kofferradios und
Tonwiedergabegeräten,
4. Das Grillen und das Anzünden offener
Feuerstellen,
5. Das Surfen und das Zuwasserbringen von
Surfbrettern,
6. Das Lagern von Booten und das Zuwasserbringen
von Booten,
7. Das Befahren des Grundstückes mit Fahrzeugen,
8. Das Zelten.
Die Benutzung des Badegrundstückes
einschliesslich des Steges geschieht jeweils auf
eigene Gefahr.
Die aktuelle
Wassertemperatur und die Wasserqualität können
Sie auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg
abrufen.
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